WanndieMittelmühleerbautwordenist,istausdenGerichtsbüchernnichtzuersehen.ImErbregistervon1547wirdsienichtgenannt,dasiedemErbherrenvonOberlockwitzgehörteunddeshalb nicht zinspflichtig war. Sie war von Anfang an ein stattliches Anwesen, dass außer dem Mühlengebäude Wohnhaus und Ställe umfasst. DerMühlgrabenwird1569zumerstenMalimGerichtsbucherwähnt.ErmündetbiszurErbauungderNiedermühle(1696)kurzunterhalbderMühlewiederindenaltenBach.Siewarzuerstnur Mahlmühle, hatte drei Gänge und war unterschlächtig.OriginaltextausderWebseitevonFrankMelzer,Kreischa,OTGombsen:“WillkommenimLockwitztal”www.lockwitztal.de,